FOTOGRAFIE AGB


Allgemeinen

Das Unternehmen Katarzyna Jelenska  (Fotograf) schließt bei fotografischen Aufträgen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

 

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand der vertragsgegenständlichen Leistungen sind Fotografie-Dienstleistungen, die einzelnen beauftragt werden. Dies umfasst Briefings, Fotoaufnahmen, Fotoproduktionen sowie sonstige Dienstleistungen (nachfolgend „vertragsgegenständliche Leistungen“ genannt).

Die Beauftragung des Fotografen mit der Erbringung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistung erfolgt in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail.

 

Hintergrund der Aufnahmen

Der Fotograf und der Vertragspartner vereinbaren, dass der Vertragspartner für Fotoaufnahmen dem Fotografen zur Verfügung steht und folgende Aufnahmen hergestellt werden sollen. Die Art der Aufnahme wird im Angebot schriftlich festgehalten.

 

Namensnennung

Bei Veröffentlichungen der Aufnahmen darf der Fotograf lediglich den vollständigen Namen, und oder nur den Vornamen, und oder auch den Künstlernamen des Vertragspartners verwenden. Soll dies nicht gewünscht sein, bedarf das einer schriftlichen Mitteilung an den Fotografen.

 

Gegenleistung TFP

Der Vertragspartner erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine Vergütung in Geld, sondern eine Auswahl von max. fünf bearbeiteten Fotos für die Eigenwerbung, welche der Fotograf zeitnah nach dem Shooting zur Verfügung stellt zum Downloaden.

Mit dieser Gegenleistung sind sämtliche Ansprüche, auch etwaige Reisekosten und Spesen, des Vertragspartners vollständig abgegolten.

 

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich und ist erst mit einer schriftlichen Bestätigung der Fotografin fixiert. Erstellte Angebote gelten für die vorab angefragte und besprochene Leistung. Alle Angebote werden aufgrund unterschiedlicher Arbeitsleistung, individuell angeboten. Alle Rechnungspunkte werden in Angeboten festgehalten.

 

Leistung

Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

1.) Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Monat.

Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner kein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt.1.) entsprechend. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form. (Internet, soziale Medien etc.)

 

Nutzungsrechte des Vertragspartners TFP

Der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. Des weiteren erhält der Vertragspartner das Recht, die vom Fotografen bearbeiteten Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Eine Veränderung - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt.

Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch den Fotografen oder dem Vertragspartner selbst ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen erfolgt Foto: www.cainacadie.com . 

Der Vertragspartner verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung der Fotos den Rechtinhaber sichtbar anzugeben. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Vertragspartner keine Ansprüche auch nicht gegen Dritte.

Die Löschung, Vernichtung, Änderung oder Vertuschung von den Metadaten ist in jeglicher Hinsicht Untersagt und wird rechtlich verfolgt.

Diese Vereinbarung gilt sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkt.

 

Nutzungsrechte für den Vertragspartner

Der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. 

Eine Veränderung - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt.

Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch den Fotografen oder dem Vertragspartner selbst ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen erfolgt (Link auf Internet-Seite und/oder E-Mail-Adresse). Der Vertragspartner verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung der Fotos den Rechtinhaber sichtbar anzugeben wie folgt:

Foto: © www.cainacadie.com und den Künstlernamen des Fotografen Caina Cadie; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.

Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Vertragspartner keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Die Löschung, Vernichtung, Änderung oder Vertuschung von den Metadaten ist in jeglicher Hinsicht Untersagt und wird rechtlich verfolgt. Diese Vereinbarung gilt sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkt.

Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 200% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

 

 

Verwendungsrechte

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers stehen dem Fotografen zu. Der Auftraggeber erhält individuell im Angebot vereinbarte Verwendungsrechte, die erworben werden können. Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.

 

Copyright / Urheberrecht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung deutlich einen Copyright-Vermerkt wir folgt anzubringen: Foto: www.cainacadie.com

 

Rechte

Der Vertragspartner überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse - egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind - das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung.

Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien

auch teilweise - ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert).

Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.

Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter.

Das Urheberrecht liegt beim Fotografen.

Der Vertragspartner erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Der Vertragspartner gestattet dem Fotografen oder einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Urheber-/ Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens vom Vertragspartner erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Vertragspartners. Siehe Punkt 2. Namensnennung.

 

Honorar / Bezahlung

Das Honorar orientiert sich an der Arbeitszeit und Arbeitsleistung.

Bitte beachten Sie, dass ohne Bekanntgabe Ihres Start Termins das Angebot trotz Anzahlung nach zwei Wochen verfällt und keine Rücksicht genommen werden kann und Ihnen die Anzahlung nicht zurückgezahlt wird.

Sämtliche Ansprüche sind somit vollständig abgegolten.

Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist zwischen den beiden Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich 20% Ust. gleich nach Rechnungstellung zu bezahlen.        

Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahme Locations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet

übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt,

Mahngebühren von 18€ (exkl. USt) sowie eine Verzugszinsen von 15% p.a. zu verrechnen. 

Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind eigenständige und zu vergütende Leistungen. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

 

Übergabe der Fotos

Die Fotografin behält sich das Aussortieren technisch und/oder gestalterisch fehlerhafter sowie für abgebildete Personen unvorteilhafter Bilder vor. Die verbliebenen Daten werden über einen Server mit oder ohne Zugangsbeschränkung als Archiv angeboten. Der Link zum Download an den Auftraggeber wird versandt. Die Daten werden (erst) mit vollständiger Begleichung des fakturierten Geldbetrages ausgehändigt. Andere Formen der Übergabe zum Beispiel USB Stick sind preislich nicht inkludiert.  Der Zeitpunkt der Übergabe ist individuell zu vereinbaren.

 

Bestellungen

Bestellungen gelten die im Warenkorb angezeigten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive 20 % Umsatzsteuer.

 

Servicedauer

Die vorliegende Dienstleistung ist langfristig - auf unbestimmte Zeit - ausgelegt. Der Fotograf behält sich jedoch vor, z.B. aufgrund des technischen Fortschritts die

vorliegende Dienstleistung zu verändern, durch eine neue Lösung zu ersetzten oder ganz aufzulösen.

 

 

Änderungsvorbehalt

Der Fotograf behält sich vor, die vorliegenden Nutzungs-, Geschäfts- und

Lieferbedingungen aufgrund geänderter rechtlicher und technischer Gegebenheiten

anzupassen, dies insbesondere auch im Hinblick auf eine sich ändernde Gesetzeslage. Sie stimmen mit Inanspruchnahme der angebotenen Dienste dieser Vorgangsweise ausdrücklich zu, wobei derartige Änderungen im benutzten Medium jeweils rechtzeitig kundgemacht werden. Die geänderten Bedingungen gelten mit Bekanntgabe durch den Fotografen im benutzten Medium für alle ab diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge, dies vorbehaltlich einer anderslautenden, gesetzlich festgeschriebenen Regelung über das Inkrafttreten, die Rückwirkung sowie die Kundmachung derartiger Bestimmungen.

 

Haftungsausschluss

Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Parteien gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Vertragspartner wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.

Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto- Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

 

Verlust und Beschädigung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von im Zuge von Aufträgen hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf sein eigenes Verschulden sowie das seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

Bei Absage seitens des Auftraggebers

Bei Stornierungen innerhalb der letzten 24 Stunden vor Auftragsbeginn, behält sich der Fotograf vor, einen Stornobetrag von der Gesamt Summe inkl. UST bis zu 50% einzuheben sowie entstandene Kosten (Reisen, etc.) vom Auftraggeber ersetzt zu bekommen.

Bei Absage seitens des Fotografen

In Fällen höherer Gewalt oder bei Umständen, die nicht vom Fotografen verschuldet sind und es ihm nicht zumutbar machen, den Auftrag durchzuführen oder Ersatz zu organisieren, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bereits gezahlte Honorare werden zurückerstattet, sofern der Termin nicht verschiebbar ist.

 

Arbeitsverhältnis

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt der Vertragspartner.

 

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionen dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

www.cainacadie.com trägt Sorge dafür, dass nur diejenigen Mitarbeiter Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, die an dem jeweiligen Projekt beteiligt sind. 

Der Auftraggeber verwendet ein von www.cainacadie.com erhaltenes Angebot nur für eigene Zwecke. Alle Rechte daran sind www.cainacadie.com vorbehalten. Das Angebot oder Teile des Angebots dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von www.cainacadie.com weder vervielfältigt, noch reproduziert oder unter Verwendung elektronischer System verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Auf Verlangen sind die jeweils übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszugeben, es sei denn, die andere Vertragspartei macht ein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend.

 

Referenznennung

www.cainacadie.com ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz inkl. Logoeinblendung welches zur Verfügung gestellt wird, auf der Website zu nutzen.

 

Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

 

Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist Österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).

 

Sonstiges

Der Vertragspartner ist berechtigt eine Person seines Vertrauens zum Shooting mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.

Beide Parteien können Motive, Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich für die vereinbarte Zeit und Form, für die Aufnahmen zur Verfügung zu stehen. Für die Aufnahmen werden die entsprechenden Kleidungsstücke, Utensilien, etc. vom Vertragspartner mitgebracht. Für eine gepflegte Erscheinung zum Shooting ist der Vertragspartner dem Fotografen gegenüber verpflichtet.

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

 

Der Vertragspartner versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang - gleich welcher Art - zu handeln.

Der Vertragspartner versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv- Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden.

 

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiteres verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

 

Sämtliche Fragen - auch zu dieser Vereinbarung - wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Vertragspartners beantwortet. Der Vertragspartner hatte vor Unterschrift unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der Vereinbarung und des dieser

Vereinbarung zugrundeliegenden Vertragszwecks zu prüfen, auch mit sachkundigen Dritten.

Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird.

 

Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.  Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen.

 

Meinungsverschiedenheiten aus diesem oder über dieser Vereinbarung werden in erster Linie durch freundschaftliche Übereinkunft geregelt.

 

Die Vereinbarung wird durch die Unterschrift gültig.

Der Vertragspartner hat ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.

Der Vertragspartner und der Fotograf erhalten jeweils eine Kopie der Vereinbarung.

 

 

Schlussanmerkung: Entsprechend dem Gleichbehandlungsgesetz beziehen sich die in dem Vertrag verwendeten Begriffe ,, der Vertragspartner“, „der Fotograf“, sowohl auf männliche als auch auf weibliche Personen.

 

Aktualisierung der AGB
Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

 

Stand: November 2022